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Winterdienst räumen & streuen
Winterdienst
Schnee- und Eisbeseitigung durch Winterdienst
Wer kennt sie nicht die Probleme mit " Schneefall oder Eisglätte".
Die Räum- und Streupflicht ist eine Verkehrssicherungspflicht bei Schnee und Glätte auf Straßen
und Wegen zur Vermeidung von Unfällen.
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und
Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Sie dient der Unfallvorsorge und
Gewährleistung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem
Träger der Straßenbaulast. Die Räum- und Streupflicht für öffentliche Gehwege wird
üblicherweise - etwa durch kommunale Satzung - auf die privaten Anlieger der Straße
übertragen. Diese übertragen die Pflicht wiederum häufig auf die Mieter der Grundstücke.
Wird die Räumpflicht schuldhaft nicht beachtet, haftet der Pflichtige unter Umständen für die
Folgen von daraus resultierenden Unfällen. Man spricht dann von einem Verstoß gegen die ihm
obliegende Verkehrssicherungspflicht. In diesen Fällen kommt eine zivilrechtliche Haftung aus §
823 Abs.1 BGB in Betracht.
Daher sollten Sie den Winterdienst nicht vernachlässigen!!!
Falls Sie sich nicht selber darum kümmern können, wenden Sie sich an uns. Vom 1.November bis
31. März bieten wir Ihnen einen ausführlichen Winterdienst an. Wir befreien Bürgersteige,
Privatwege, Parkplätze oder Ihr Firmengelände von Schnee und Eis, sodass es zu keinen Schnee-
u. eisbedingten Unfällen kommt und die Arbeit nicht verzögert wird.
Unsere Einsatzleitung steht in den Wintermonaten in ständiger Verbindung mit dem deutschen
Wetterdienst, durch die Nutzung spezieller Wettervorhersagen ist ein differenzierter
Winterdienst möglich, bei dem Straßenglätte präventiv bekämpft werden kann um eine
rechtzeitige Schnee- und Eisbeseitigung nach den jeweiligen Stadtverordnungen zu
gewährleisten.
Den Winterdienst führen wir entsprechend der gesetzlichen Verordnungen und Auflagen sowie
den Bestimmungen Ihrer Städteverordnung Ihrer Gemeinde, oder Ihres Kreises aus.
Ob Neuschnee, Eisglätte oder Schneematsch – wir befreien die gewünschten Flächen davon und
sorgen durch gezielte Streueinsätze dafür, dass keine neue Rutschgefahr entsteht. Wenn Sie
einen Rahmenvertrag für den ganzen Winter mit uns abschließen, müssen Sie sich in keiner
Weise mehr um den Winterdienst kümmern. Bei einem Winterdienst-Rahmenvertrag befreien
wir die festgelegten Flächen von Schnee und Eis.
Auch nächtlicher Schneefall wird berücksichtigt – Ihre Wege sind bis 7 Uhr morgens geräumt und
gestreut. Sie müssen nicht auf Wetterprognosen und Schneeverhältnisse achten, denn das tun
wir für Sie. Genießen Sie Ihren Winterurlaub oder gehen Sie vorbehaltlos Ihrem Beruf nach – wir
kümmern uns um den Winterdienst und garantieren, dass auf Ihrem Grundstück oder
Firmengelände kein Schneechaos herrscht. Wir sorgen für Schnee- u. eisfreie Wege…
…und das rund um die Uhr!!!